Förderung getreidewissenschaftlicher Forschung

Förderung getreidewissenschaftlicher Arbeiten

Antragstellung 2023

1.       Zielgruppe

Wissenschaftliche Nachwuchskräfte in der Phase der Ausbildung an österreichischen Universitäten, Fachhochschulen sowie berufsbildenden und allgemeinbildenden höheren Schulen (HTL, HLW, HAK, AHS). Höchstalter der Antragstellerin/des Antragstellers 40 Jahre. Die Förderungen sind persönliche Förderungen, keine Förderungen an Institutionelle Einrichtungen.

2.       Wissenschaftliche Arbeiten

Masterarbeiten, Bakkalaureatsarbeiten, Diplomarbeiten, vorwissenschaftliche Arbeiten;

Sprache deutsch oder englisch

 3.       Antragstellung

Formaler Antrag: Persönliche Angaben und grundsätzliche Angaben zum Projekt mit Hinweis auf allenfalls eingereichte weitere Förderungen, Kurzfassung des Projekts und Abstract in englischer Sprache (jeweils max. 400 Wörter) mit Ausgangssituation, Projektzielen inkl. Nutzenbeschreibung und beabsichtigter Material- und Methodenwahl. Unterschrift der Betreuerin/des Betreuers als Empfehlung.

4.       Einreichfrist, Förderzusagen

Einreichfrist: jeweils bis Ende Juni via ICC-Austria Homepage www.icc-austria.or.at

Förderzusage jeweils bis 15. September

 5.       Förderkommission

Präsidium der ICC-Austria (Präsident/in, 2 Vizepräsident/innen), weiteres Mitglied des Vorstands. Ein Ranking der eingereichten Arbeiten wird erstellt. Maximal drei Arbeiten werden gefördert.

6.       Förderung

Maximal EUR 2.500,- je Projekt; gefördert werden Sachaufwendungen und Reisekosten im Rahmen des Projekts gegen Vorlage der Originalbelege. Keine honorarähnlichen persönlichen Zuwendungen! Keine Doppelförderungen!

Ausschüttung der Förderungen: Akonto EUR 1.500,- nach Förderzusage, Restzahlung nach Rechnungslegung mit Originalbelegen und Datei für Posterpräsentation mit Ergebnissen des Projekts lt. Punkt 7. Die Abrechnung der Kosten und somit des endgültigen Förderbeitrages hat spätestens 3 Monate nach Präsentation des Forschungsergebnisses zu erfolgen.

7.       Präsentation der Ergebnisse

Verpflichtend im Folgejahr nach der Förderzusage in Form eines wissenschaftlichen Posters nach den Richtlinien einer Bachelorarbeit an der BOKU (siehe pdf-Datei „Leitfaden zum Layout eines Posters für Bachelorstudierende“), Sprache deutsch, druckfähige Datei und gegebenenfalls Poster gedruckt. Zusätzlich kann anlässlich einer Veranstaltung der ICC-Austria auch die Möglichkeit eines Vortrags, einer mündlichen Präsentation, eingeräumt werden.

8.       Mitgliedschaft ICC-Austria

Eine Mitgliedschaft bei ICC-Austria ist nicht Voraussetzung für den Förderantrag, jedoch erhalten die Antragsteller die Mitgliedschaft für das Kalenderjahr der Antragstellung und das Folgejahr gratis.

 

https://www.icc-austria.or.at/forschungsfoerderung/absenden